Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss der Master nicht vollständig abgeschlossen sein. Es genügt ein aktuelles Transkript und eine Erklärung, wann alle übrigen Leistungen erfolgen. Der Abschluss des Masters muss aber vor Beginn des Stipendiums vollständig vorliegen und es muss absehbar sein, dass dies gelingt. Der späteste mögliche Termin, zu dem das Stipendium begonnen werden kann, ist der 15. Dezember des Bewerbungsjahres bei Bewerbungen im Frühjahr und der 30. Juni des Folgejahres bei Bewerbungen im Herbst. Wird der Masterabschluss nicht rechtzeitig erreicht, verfällt das Stipendium.