Folgeanträge können nur gestellt werden, wenn Sie derzeit Stipendiat*in des NRWege Vollstipendiums sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur für das Programm in Frage kommen, wenn Ihre Einreise nach Deutschland nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Bei einem Folgeantrag ist ein positives Gutachten einer Hochschullehrer*in vorzulegen, welches Ihre persönliche und fachliche Eignung bestätigt. Verwenden Sie dazu diese Vorlage.
Bei einem Erstantrag ab dem 4. Fachsemester ist ein positives Gutachten einer Hochschullehrer*in vorzulegen, welches Ihre persönliche und fachliche Eignung bestätigt. Verwenden Sie dazu diese Vorlage.
Um Ihre Förderberechtigung prüfen zu können, müssen wir eine freiwillige Auskunft darüber erhalten, wie hoch Ihr monatliches Einkommen ist. Diese Angaben werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
Bei Folgeantrag, BAföG Status bitte erneut durch das BAföG Amt bestätigen lassen.