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Antrag Integrierter Bachelor

Mit Ausfüllen und Absenden des Formulars wird die Verleihung der Urkunde für den "Integrierten Bachelor" der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld gemäß der Ordnung zur Berechnung der Bachelornote nach § 66 Ia 8 HG NRW beantragt.

 

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden

 

  • Vollständiger Name
  • Bielefelder Matrikelnummer (wenn vorhanden)
  • Aktuelle Anschrift
  • Upload eines Scans des Schwerpunktbereichszeugnisses
  • Upload einer Bestätigung des Justizprüfungsamtes Hamm, Köln oder Düsseldorf, dass die Anmeldevoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung in Nordrhein-Westfalen gem. § 7 Abs. 1 JAG NRW vorlagen/vorliegen und die Voraussetzungen erstmalig vollständig zu einem Zeitpunkt gegeben waren, der nach dem 31. März 2017 liegt, ODER Bescheid eines der o.g. Justizprüfungsämter über die erstmalige Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Erstversuch in Nordrhein-Westfalen (Meldebestätigung oder Ladung reicht nicht aus!)

 

Personen, die ihre Schwerpunktbereichsprüfung an einer anderen Universität erbracht haben, reichen bitte zusätzlich folgende Dokumente separat ein:

 

  • Beglaubigte Kopie des Schwerpunktbereichszeugnisses (per Post!) 
  • Als Scans per Mail: 
    • Anerkennungsantrag nebst ausgefüllter Tabelle (weitere Informationen hier)
    • Erbrachte schriftliche Prüfungsleistungen der Schwerpunktbereichsprüfung (Klausuren und Haus- bzw. Seminararbeiten einschließlich der Gutachten der Prüfer*innen)
    • Sofern eine mündliche Prüfung absolviert wurde: Protokoll der mündlichen Prüfung oder Bescheinigung über die Ablegung der mündlichen Prüfung
    • Leistungsübersicht

Die Zustellung der Urkunde erfolgt per Post an die von Ihnen angegebene Anschrift.

Hiermit beantrage ich die Verleihung des akademischen Hochschulgrades „Integrierter Bachelor“ gemäß der Ordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld zur Berechnung der Bachelornote nach § 66 Absatz 1a Satz 8 HG NRW.

 

Ich erkläre, dass ich an keiner anderen Universität einen Antrag auf Verleihung des inte- grierten Bachelors gestellt habe.

 

Mir ist bewusst, dass keine neue Bachelorurkunde ausgestellt wird und die Bachelornote nicht geändert wird, wenn ich nach der Ausstellung der Urkunde in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung im Rahmen eines Verbesserungsversuchs ein besseres Ergeb- nis erzielt habe.


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